Ihr Immobilienmakler in Frankenberg
Immobilienmakler Frankenberg: kostenlose Bewertung, Verkauf und Vermietung Ihrer Immobilie. Ehrlich, marktgerecht und lokal verwurzelt.
Immobilien kaufen in Frankenberg: Was Sie wissen müssen
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Häufige Fragen zum Kaufen und Verkaufen in Frankenberg
Wer zahlt beim Kauf einer Immobilie in Frankenberg die Maklerprovision?
Wer den Makler beauftragt, schuldet die Provision. Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch einen Verbraucher gilt zusätzlich: Verlangt der Makler von beiden Seiten Lohn, muss er von beiden gleich viel verlangen, sonst sind beide Verträge unwirksam (§ 656c BGB). Hat allein der Verkäufer beauftragt, entfällt auf den Käufer höchstens die Hälfte, fällig erst, wenn der Verkäufer seinen Anteil nachweislich gezahlt hat (§ 656d BGB). Maklerverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser brauchen Textform (§ 656a BGB). Für Grundstücke und Mehrfamilienhäuser gelten die Teilungsregeln nicht.
Welche Kaufnebenkosten fallen in Frankenberg an?
Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuchamt. In Sachsen beträgt die Grunderwerbsteuer seit dem 1. Januar 2023 5,5 Prozent der Gegenleistung; gesondert im Kaufvertrag ausgewiesenes Inventar wie Einbauküche oder Sauna gehört nicht dazu. Notar und Grundbuchamt rechnen nach dem GNotKG ab, also nach festen Gebührentabellen ohne Verhandlungsspielraum. Kommt eine Maklerprovision hinzu, ist sie ebenfalls einzuplanen. Banken erwarten in der Regel, dass Sie diese Posten aus Eigenkapital tragen.
Wann ist der Verkauf einer Immobilie in Frankenberg steuerfrei?
Nach zehn Jahren zwischen Anschaffung und Verkauf bleibt der Gewinn im Privatvermögen steuerfrei (§ 23 Absatz 1 Einkommensteuergesetz). Maßgeblich sind die Daten der beiden notariellen Beurkundungen, nicht Übergabe oder Grundbucheintrag. Vorher steuerfrei ist der Verkauf, wenn Sie das Objekt seit der Anschaffung selbst bewohnt haben oder im Jahr des Verkaufs und in den beiden Kalenderjahren davor. Bei geerbten Objekten zählt der Anschaffungszeitpunkt des Erblassers, die Frist ist deshalb oft längst abgelaufen.
Welche Unterlagen brauche ich, um meine Immobilie in Frankenberg zu verkaufen?
Gesetzlich vorgeschrieben ist in aller Regel nur der Energieausweis; er muss spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorliegen, seine Kennwerte gehören schon in die Anzeige. Alles Weitere verlangen Käufer und finanzierende Banken: Grundbuchauszug, Flurkarte, Wohnflächenberechnung, Grundrisse, Bauakte, bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung, Wirtschaftsplan, Beschlusssammlung und die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen. Auskünfte aus Baulastenverzeichnis und Altlastenkataster erteilt die zuständige Behörde in Frankenberg, je nach Ort die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Wie lange dauert es in Frankenberg vom Notartermin bis zur Schlüsselübergabe?
So lange, bis drei Voraussetzungen erfüllt sind: die Auflassungsvormerkung ist eingetragen, die Banken haben Löschungsbewilligungen für alte Grundschulden erteilt, und die Gemeinde hat auf ihr Vorkaufsrecht verzichtet. Dafür hat sie nach § 28 Absatz 2 Baugesetzbuch drei Monate Zeit, in der Praxis liegt das Negativzeugnis früher vor. Erst danach teilt der Notar die Fälligkeit mit. Eigentümer wird der Käufer mit der Eintragung im Grundbuch, und die erfolgt nur mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (§ 22 Grunderwerbsteuergesetz).
Worauf muss ich beim Kauf in Frankenberg bei der Lage achten?
Viele Regeln gelten nicht für den ganzen Ort, sondern nur für einzelne Gebiete. Im Sanierungsgebiet kann der Kaufvertrag genehmigungspflichtig sein (§ 144 Baugesetzbuch), und am Ende der Sanierung kann ein Ausgleichsbetrag anfallen (§ 154 Baugesetzbuch). Denkmalschutz gilt in Sachsen kraft Gesetzes, auch ohne Eintrag in der Denkmalliste (§ 10 Absatz 1 Satz 2 Sächsisches Denkmalschutzgesetz).
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